Arbeitsvertrag per mail kündigen
Kündigung eines Arbeitsvertrags per E-Mail - ist das möglich?
In Deutschland ist die Kündigung eines Arbeitsvertrags grundsätzlich schriftlich und muss dem Arbeitgeber persönlich übergeben werden. Eine Kündigung per E-Mail oder Fax ist jedoch nicht ausdrücklich verboten. Es gibt jedoch einige Bedenken und Risiken, die bei einer Kündigung per E-Mail zu beachten sind:
- Formelle Anforderungen: Die Kündigung muss schriftlich und in deutscher Sprache erfolgen. Eine E-Mail kann als schriftliche Kündigung gelten, wenn sie in deutscher Sprache verfasst und den notwendigen Inhalt enthält.
- Zeitpunkt der Zugang: Der Zeitpunkt, zu dem die Kündigung dem Arbeitgeber zugeht, ist entscheidend. Eine E-Mail kann erst dann als zugestellt gelten, wenn der Arbeitgeber sie tatsächlich erhalten hat. Es ist also wichtig, dass der Arbeitgeber bestätigt, dass er die E-Mail erhalten hat.
- Nachweis: Es ist ratsam, den Nachweis zu führen, dass die Kündigung dem Arbeitgeber tatsächlich zugegangen ist. Dazu kann man eine Kopie der E-Mail und den Empfangsbestätigung des Arbeitgebers speichern.
- Formulierung: Die Kündigung sollte klar und eindeutig formuliert sein. Es sollte explizit die Kündigung des Arbeitsvertrags und der Termin des Ende des Arbeitsverhältnisses genannt werden.
Beispiel für eine Kündigung per E-Mail:
Betreff: Kündigung des Arbeitsvertrags
Sehr geehrter [Arbeitgeber],
mit diesem Schreiben kündige ich meinen Arbeitsvertrag mit Wirkung zum [Datum] auf. Ich bitte um Bestätigung des Zugangs dieser E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen, [Name]
- Risiken: Eine Kündigung per E-Mail kann Risiken bergen, wie z.B.:
- Der Arbeitgeber kann behaupten, dass er die E-Mail nicht erhalten hat.
- Die E-Mail kann verloren gehen oder nicht ordnungsgemäß zugestellt werden.
- Der Arbeitgeber kann behaupten, dass die Kündigung nicht ordnungsgemäß formuliert ist.
Insgesamt ist es ratsam, eine Kündigung per E-Mail nur dann zu verwenden, wenn der Arbeitgeber explizit eine solche Kündigung akzeptiert hat. Es ist auch ratsam, eine Kopie der Kündigung und den Nachweis des Zugangs zu speichern.